Neue Verordnung führt zu teilweise verfrühten Ferien
Seit Samstag den 04.12. gilt in Rheinland-Pfalz die 29. CoBeLVO, die allen Sporttreibenden über 18Jahren die Ausübung ihres Hobbys nur noch mit 2G+, also einem zusätzlichen Test, gestattet. Was wir für die Kinder noch abbilden können, schaffen wir für die Erwachsenen nicht: Testabnahme vor den Gruppenstunden sind zeitlich für den Vorstand nicht durchführbar und die Verantwortung soll nicht auf die Trainer abgewälzt werden. Daher wird ein Test aus einem Testzentrum nötig. Einige Hobbykreise gehen nun selbstgewählt bereits jetzt in die Weihnachtsferien. Ebenso finden die Kindergruppen nur noch in dieser Woche satt Die Amateursportler können in begrenzter Teilnehmeranzahl nach vorheriger Anmeldung ihr Training unter den vorgegeben Impf- und Testbedingungen weiterführen.
Wir hoffen mit vielen geboosterten Mitgliedern auf einen reibungslosen Start in 2022